Anpassung der Gebührenordnung für das Beraterregister
Am 1. Januar 2022 tritt die angepasste Gebührenordnung der Registrierungsstelle der BX Swiss AG in Kraft. Die Gebührenordnung wurde um die Ziffern 2.12 (elektronische Gesuche) und 2.13 (physische Gesuche) ergänzt, welche die Gebühren für die Erneuerung von Eintragungen im Beraterregister gemäss Art. 41 Abs. 2 Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) festlegen. Zudem wurde in den Ziffern 2.14 und 2.15 explizit festgelegt, welche Gebühren bei einem Rückzug von Gesuchen anfallen.
Sie finden die neue Gebührenordnung der Registrierungsstelle der BX Swiss unter folgendem Link: https://www.regservices.ch/regularien-registrierungsstelle/
Die Anforderungen für die Erneuerung der Eintragung gemäss Art. 41 Abs. 2 FIDLEV werden im ersten Quartal 2022 bekannt gegeben.
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