Für die Eintragung in das Schweizer Beraterregister der BX Swiss AG müssen Kundenberaterinnen und Kundenberater nachweisen, dass Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder anderweitige finanzielle Sicherheiten bestehen.
Für die Eintragung in das Schweizer Beraterregister der BX Swiss AG müssen Kundenberaterinnen und Kundenberater nachweisen, dass Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder anderweitige finanzielle Sicherheiten bestehen.
Versicherungsnehmer ist die Kundenberaterin bzw. der Kundenberater oder der Finanzdienstleister, für den die Kundenberaterin oder der Kundenberater tätig ist.
Die ordentliche Kündigungsfrist der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens drei Monate betragen. Zum Zeitpunkt der Eintragung in das Beraterregister muss die Versicherung ungekündigt sein.
Eine gleichwertige finanzielle Sicherheit in der Höhe der Versicherungssumme muss bei einer Bank im Sinne von Art. 1a Bankengesetz hinterlegt werden. Die Registrierungsstelle muss der Hinterlegung zustimmen. Bitte kontaktieren Sie uns vorgängig, wenn anstelle des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung gleichwertige finanzielle Sicherheiten gemäss Art. 33 Ziff. 1 FIDLEV hinterlegt werden sollen.
Für ausländische Finanzdienstleister, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen, gilt ein Mindestkapital im Gegenwert von 10 Millionen Schweizer Franken als gleichwertige finanzielle Sicherheit. Als Nachweis kann eine Kopie des letzten geprüften Jahresabschlusses eingereicht werden.
Für die nachstehenden Versicherungspolicen liegt der BX Swiss AG eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft vor, dass sie die nachfolgenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung nach Art. 29 Abs. 1 lit. b FIDLEG i.V. mit Art. 32 FIDLEV im Allgemeinen erfüllen:
Die jeweils gesetzlich notwendige Mindest-Versicherungssumme gemäss Art. 32 Abs. 3 FIDLEV muss in der einzelnen Police dokumentiert sein.
Allfällige abweichende Spezialbestimmungen der jeweiligen Versicherungspolice bleiben vorbehalten. Die BX Swiss akzeptiert alle Versicherungspolicen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Versicherungsgesellschaft | Art der Police | Anwendbare Allgemeine Vertragsbedingungen |
AXA Versicherungen AG CH-8401 Winterthur |
Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzdienstleister |
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Liberty Specialty Markets
Lintheschergasse 19, Zürich |
Multi-Risk Versicherung für Vermögensverwalter | Finanzdienstleister (FIDLEG Version 2020-02) |
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG CH-8002 Zürich |
Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzdienstleister |
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UNIS AG – United Insurance Services
Gartenstrasse 38 CH-8002 Zürich |
Investment Management Insurance | Investment Management Insurance
Ausgabe „FI 01-2024D“ |
Versicherungsgesellschaften, die Berufshaftpflichtversicherungen anbieten und ebenfalls in diese Übersicht aufgenommen werden möchten, können sich per mail an office@regservices.ch wenden.
In der folgenden Übersicht finden Sie zudem Versicherungsbroker, die Berufshaftpflichtversicherung gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. b FIDLEG i.V. mit Art. 32 FIDLEV anbieten. Die Übersicht stellt keine Empfehlung dar und dient lediglich zur Information. Die BX Swiss AG erhält keinerlei Vergütungen oder Vergünstigungen von den unten aufgeführten Versicherungsbrokern.
Versicherungsbroker | Link |
Aon Schweiz AG | https://www.aon.com/switzerland/de/kontakt/ |
MOCK VERSICHERUNGSTREUHAND GMBH | https://vt-mock.ch/fidleg/ |
Gestassur S.A. – Global Financial & Excutive Risks Practice | https://www.gestassur.com/ |
Walker Risk Solution AG | https://risksolution.ch/fidleg/ |
WTW – Willis AG | https://www.wtwco.com/de-ch/solutions/finex |
Versicherungsbroker, die Berufshaftpflichtversicherungen anbieten und ebenfalls in diese Übersicht aufgenommen werden möchten, können sich per mail an office@regservices.ch wenden.