Für die Eintragung in das Schweizer Beraterregister der BX Swiss AG müssen Kundenberaterinnen und Kundenberater nachweisen, dass Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder anderweitige finanzielle Sicherheiten bestehen.

Berufshaftpflichtversicherung (Art. 29 Abs 1 lit. b FIDLEG und Art. 32 FIDLEV)

  1. Versicherungsnehmer

    Versicherungsnehmer ist die Kundenberaterin bzw. der Kundenberater oder der Finanzdienstleister, für den die Kundenberaterin oder der Kundenberater tätig ist.

  2. Versicherungsumfang
    • Die gesetzliche Haftpflicht aus Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit als Finanzdienstleister, Kundenberaterin oder Kundenberater infolge eines Verstosses gegen die berufliche Sorgfaltspflicht ergeben.
    • Schäden, die innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Versicherungsvertrages geltend gemacht werden, sofern sie während der Laufzeit des Vertrages verursacht wurden (und sofern nicht aus einer anderen Versicherung eine Leistungspflicht besteht).
    • Bei im Ausland abgeschlossenen Versicherungen muss eine Bestätigung erbracht werden, dass die Versicherung auch Schäden für Tätigkeiten in der Schweiz deckt.

  3. Deckungssumme
    • Die Deckungssumme (für alle Schadenfälle eines Jahres) muss mindestens 500’000 Schweizer Franken betragen.
    • Bei Abschluss durch einen Finanzdienstleister muss die Deckungssumme (für alle Schadenfälle eines Jahres) betragen:
      • bei zwei bis vier Kundenberaterinnen und Kundenberatern:       1.5 Millionen Franken
      • bei fünf bis acht Kundenberaterinnen und Kundenberatern:          3 Millionen Franken
      • bei mehr als acht Kundenberaterinnen und Kundenberatern:      10 Millionen Franken

  4. Gültigkeit

    Die ordentliche Kündigungsfrist der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens drei Monate betragen. Zum Zeitpunkt der Eintragung in das Beraterregister muss die Versicherung ungekündigt sein.

Der Registrierungsstelle ist als Nachweis eine Kopie der gültigen, ungekündigten Versicherungspolice inkl. deren Vertragsbedingungen einzureichen, aus denen die oben genannten Voraussetzungen hervorgehen und allfällige Ausschlüsse dokumentiert sind.

Gleichwertige finanzielle Sicherheit (Art. 29 Abs. 1 lit. b FIDLEG und Art. 33 FIDLEV)

  1. Hinterlegung einer gleichwertigen finanziellen Sicherheit

    Eine gleichwertige finanzielle Sicherheit in der Höhe der Versicherungssumme muss bei einer Bank im Sinne von Art. 1a Bankengesetz hinterlegt werden. Die Registrierungsstelle muss der Hinterlegung zustimmen. Bitte kontaktieren Sie uns vorgängig, wenn anstelle des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung gleichwertige finanzielle Sicherheiten gemäss Art. 33 Ziff. 1 FIDLEV hinterlegt werden sollen.

  2. Ausländische Finanzdienstleister

    Für ausländische Finanzdienstleister, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen, gilt ein Mindestkapital im Gegenwert von 10 Millionen Schweizer Franken als gleichwertige finanzielle Sicherheit. Als Nachweis kann eine Kopie des letzten geprüften Jahresabschlusses eingereicht werden.

FIDLEG konforme Versicherungspolicen

Für die nachstehenden Versicherungspolicen liegt der BX Swiss AG eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft vor, dass sie die nachfolgenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung nach Art. 29 Abs. 1 lit. b FIDLEG i.V. mit Art. 32 FIDLEV im Allgemeinen erfüllen:

  • Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit als Finanzdienstleister oder Kundenberater infolge eines Verstosses gegen die beruflichen Sorgfaltspflichten ergeben;
  • Ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten;
  • Versicherungsschutz für Schäden, die innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Versicherungsvertrags geltend gemacht werden, sofern sie während dessen Laufzeit verursacht wurden und soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Leistungspflicht besteht.

Die jeweils gesetzlich notwendige Mindest-Versicherungssumme gemäss Art. 32 Abs. 3 FIDLEV muss in der einzelnen Police dokumentiert sein.

Allfällige abweichende Spezialbestimmungen der jeweiligen Versicherungspolice bleiben vorbehalten. Die BX Swiss akzeptiert alle Versicherungspolicen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 
Versicherungsgesellschaft Art der Police Anwendbare Allgemeine Vertragsbedingungen
AXA Versicherungen AG
CH-8401 Winterthur
Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzdienstleister
  • Vermögensschadenversicherung Finanzinstitute und Finanzdienstleistende – Modul Berufshaftpflichtversicherung 08.2021
  • Berufshaftpflichtversicherungen 04.2021
  • Berufshaftpflichtversicherungen 07.2020
  • Berufshaftpflichtversicherungen 07.2016
  • Berufshaftpflichtversicherungen 07.2014
Liberty Specialty Markets

Lintheschergasse 19, Zürich

Multi-Risk Versicherung für Vermögensverwalter Finanzdienstleister (FIDLEG Version 2020-02)
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
CH-8002 Zürich
Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzdienstleister
  • AVB ZGICH – AIMI-Select Standard-D-06/2020 V1
    (mehr als 50% Vermögensverwaltertätigkeit)
  • AVB PI Consultant ZCH 1.8.2014
    (bis 50% Vermögensverwaltertätigkeit)
  • AVB ZGICH – AIMI-Select Standard-D-04/2021 V1
UNIS AG – United Insurance Services

Gartenstrasse 38

CH-8002 Zürich

Investment Management Insurance Investment Management Insurance

Ausgabe „FI 01-2024D“

Versicherungsgesellschaften, die Berufshaftpflichtversicherungen anbieten und ebenfalls in diese Übersicht aufgenommen werden möchten, können sich per mail an office@regservices.ch wenden.

In der folgenden Übersicht finden Sie zudem Versicherungsbroker, die Berufshaftpflichtversicherung gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. b FIDLEG i.V. mit Art. 32 FIDLEV anbieten. Die Übersicht stellt keine Empfehlung dar und dient lediglich zur Information. Die BX Swiss AG erhält keinerlei Vergütungen oder Vergünstigungen von den unten aufgeführten Versicherungsbrokern.

 
Versicherungsbroker Link
GEA Global Expert Advice https://www.g-e-a.ch/fidleg/
Gestassur S.A. – Global Financial & Excutive Risks Practice https://www.gestassur.com/
Walker Risk Solution AG https://risksolution.ch/fidleg/
WTW – Willis AG https://www.wtwco.com/de-ch/solutions/finex

Versicherungsbroker, die Berufshaftpflichtversicherungen anbieten und ebenfalls in diese Übersicht aufgenommen werden möchten, können sich per mail an office@regservices.ch wenden.

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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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