Erläuternder Bericht zur Finanzdienstleistungsverordnung

Erläuternder Bericht zur Finanzdienstleistungsverordnung

Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur:

Am 15. Juni 2018 hat das Parlament das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Das FIDLEG enthält für alle Finanzdienstleister Regeln über die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie das Anbie-ten von Finanzinstrumenten und erleichtert den Kundinnen und Kunden die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche gegenüber Finanzdienstleistern. Mit dem FINIG wird eine kohärente Aufsichtsregelung für Finanzinstitute (Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser) eingeführt. Als wesentliche Neuerung werden auch Vermögensverwalter von individuellen Kundenvermögen, Verwaltern von Vermögenswerten von Vorsorgeeinrichtungen und Trustees einer prudenziellen Aufsicht unterstellt. Mit den beiden Erlassen werden sowohl der Kundenschutz verbessert als auch vergleichbare Anforderungen für die Finanzdienstleister geschaffen.

Die Vernehmlassung läuft bis anfangs Februar 2019.

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