Finanzdienstleister

Finanzdienstleister

Gemäss Art. 3 lit. d FIDLEG gelten als Finanzdienstleister Personen (natürliche und juristische), die gewerbsmässig Finanzdienstleistungen in der Schweiz oder für Kunden in der Schweiz erbringen, wobei Gewerbsmässigkeit gegeben ist, wenn eine selbstständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.

Präzisierung in FIDLEV (Art. 3 lit. d): Nicht als Finanzdienstleister im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d FIDLEG gelten Gesellschaften oder Einheiten eines Konzerns, die einzig für andere Gesellschaften oder Einheiten desselben Konzerns Finanzdienstleistungen erbringen (bspw. mit dem Konzern verbundene Vorsorgeeinrichtungen, Stiftungen etc.).

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