Finanzdienstleister

Finanzdienstleister

Gemäss Art. 3 lit. d FIDLEG gelten als Finanzdienstleister Personen (natürliche und juristische), die gewerbsmässig Finanzdienstleistungen in der Schweiz oder für Kunden in der Schweiz erbringen, wobei Gewerbsmässigkeit gegeben ist, wenn eine selbstständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.

Präzisierung in FIDLEV (Art. 3 lit. d): Nicht als Finanzdienstleister im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d FIDLEG gelten Gesellschaften oder Einheiten eines Konzerns, die einzig für andere Gesellschaften oder Einheiten desselben Konzerns Finanzdienstleistungen erbringen (bspw. mit dem Konzern verbundene Vorsorgeeinrichtungen, Stiftungen etc.).

Switch The Language

    regservices.ch

    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

    KONTAKT

    BX Swiss AG
    Talstrasse 70
    CH-8001 Zürich

    +41 31 329 40 55
    office@regservices.ch

    Cart