Finanzdienstleistung

Finanzdienstleistung

Als Finanzdienstleistungen i.S.v. Art. 3 lit. c FIDLEG gelten die folgenden für Kunden erbrachten Tätigkeiten:

  1. der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten,
  2. die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben,
  3. die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung),
  4. die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung),
  5. die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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