Finanzdienstleistungsverordnung

Finanzdienstleistungsverordnung

Die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum FIDLEG. Sie konkretisiert im Interesse der Rechtssicherheit vorab den territorialen Anwendungsbereich des FIDLEG und der FIDLEV und verschiedene Begriffe, darunter denjenigen des Angebots, welcher nicht nur für die Anwendbarkeit des FIDLEG, sondern auch für diejenige des KAG eine zentrale Rolle spielt. In einem ersten Themenkreis konkretisiert die FIDLEV die im FIDLEG statuierten aufsichtsrechtlichen Verhaltensregeln und die damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen zur Organisation und zum Beraterregister sowie zur Rechtsdurchsetzung (Kundendokumentation und Ombudsstelle). In einem zweiten Themenkreis enthält die FIDLEV die Ausführungsvorschriften zu den im FIDLEG statuierten Prospektpflichten. In einem dritten Themenkreis enthält die FIDLEV die Ausführungsvorschriften zum Basisinformationsblatt, insbesondere in Bezug auf dessen Inhalt, Gestaltung und Umfang.

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FIDLEV
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