FINMA

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Als unabhängige Behörde über den Schweizer Finanzmarkt hat die FINMA Hoheitsgewalt über Banken, Versicherungsgesellschaften, Börsen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen, deren Vermögensverwalter und Fondsleitungen sowie Vertriebspartner und Versicherungsvermittler. Die FINMA engagiert sich für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für das Funktionieren der Finanzmärkte. Die FINMA ist institutionell, funktional und finanziell unabhängig, um die hoheitliche Funktion der Aufsicht über den Schweizer Finanzsektor zu erfüllen. Die FINMA hat den gesetzlichen Auftrag, die Finanzmarktkunden – nämlich Gläubiger, Anleger und Versicherte – sowie das Funktionieren der Finanzmärkte zu schützen. Daraus ergeben sich die Aufsichtsaufgaben der FINMA: Genehmigung, Überwachung und gegebenenfalls Durchsetzung des Aufsichtsrechts. Die FINMA kann auch auf einer tieferen Ebene regulieren. Die FINMA verfolgt in ihrer Aufsichtstätigkeit einen konsequent risikoorientierten Ansatz und sorgt für Kontinuität und Berechenbarkeit. Zur Erreichung ihrer Ziele delegiert die FINMA einen Teil ihrer Aufsichtsarbeit an private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ernennt auch Kommissionäre, die von Fall zu Fall eingesetzt werden. Schliesslich pflegt die FINMA die nationale Zusammenarbeit und vertritt die Schweiz, ihren prinzipienbasierten Regulierungsansatz und ihren Finanzsektor auf internationaler Ebene in den zuständigen Fachausschüssen. Sie leistet auch Amtshilfe.

Siehe auch: https://www.finma.ch/de/finma/alles-zur-finma/

Synonyms:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
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