vermögender Privatkunde

vermögender Privatkunde

Gemäss Art. 5 Abs. 2 FIDLEG gelten diejenigen Privatkunden als vermögend, die glaubhaft erklären, dass sie oder er:

  1. aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügt, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und über ein Vermögen von mindestens 500 000 Franken verfügt; oder
  2. über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Franken verfügt.

 

Switch The Language

    regservices.ch

    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

    KONTAKT

    BX Swiss AG
    Talstrasse 70
    CH-8001 Zürich

    +41 31 329 40 55
    office@regservices.ch