Erneuerung der Eintragung im Beraterregister
Gemäss Art. 41 Abs. 2 der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) ist die Registrierung im Beraterregister spätestens nach Ablauf von 24 Monaten ab dem Datum der initialen Eintragung (Datum der Verfügung der Registrierungsstelle) zu erneuern. Die Erneuerung des Gesuchs verlängert den Eintrag im Beraterregister um weitere 24 Monate.
Kundenberaterinnen und Kundenberater, die im Beraterregister der Registrierungsstelle der BX Swiss eingetragen sind, können die Erneuerung Ihrer Eintragung ab voraussichtlich Mitte Mai 2022 über ihr jeweiliges Onlineprofil auf der Online-Plattform der BX Swiss vornehmen.
Folgende Informationen und Unterlagen werden für die Erneuerung der Eintragung benötigt bzw. müssen bestätigt werden:
- Bestätigung der persönlichen Angaben (Adresse, E-Mail, etc.)
- Bestätigung, dass keine strafrechtliche Verurteilung wegen Vermögensdelikten vorliegt (bei neuen Einträgen im Strafregister ist stattdessen ein aktueller Strafregisterauszug einzureichen)
- Bestätigung der Tätigkeitsfelder gemäss Art. 3 lit. c FIDLEG
- Einreichung eines Nachweises der Kenntnisse der Verhaltensregeln (namentlich ein Nachweis über die Absolvierung eines von der BX Swiss AG akzeptierten Refresher-Kurses (siehe Liste hier); der Nachweis darf nicht älter sein als 2Jahre)
- Bestätigung der Fachkenntnisse
- Bestätigung der Arbeitgeberinformationen
- Bestätigung der Funktion und Position
- Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen finanziellen Sicherheit (ein neuer Nachweis ist nur bei Änderungen einzureichen)
- Bestätigung der Ombudsstelle
Die Funktion für die Erneuerung der Eintragung wird in den kommenden Monaten auf der Online-Plattform der BX Swiss freigeschalten, gegenwärtig ist diese noch nicht zugänglich. Die Erneuerung der Eintragung kann frühestens 3 Monate vor dem Ablauf der individuellen 24-Monats-Frist beantragt werden, und muss spätestens 24 Monate nach der initialen Eintragung über die Online-Plattform der BX Swiss übermittelt werden.
Die Gebühr für die Erneuerung der Eintragung beträgt CHF 500 und kann mittels Kreditkartenzahlung oder Twint bezahlt werden. Finanzdienstleister, die mehrere Kundenberaterinnen und Kundenberater eingetragen haben und die Gebühren mittels Rechnung bezahlen möchten, können vorab einen Corporate Registration Code beziehen (bitte per E-Mail an office@regservices.ch beantragen).
WICHTIG! Bitte beachten Sie: Wenn die Erneuerung der Eintragung nicht fristgerecht beantragt wird, wird die Kundenberaterin oder der Kundenberater automatisch aus dem Beraterregister gelöscht. Für eine erneute Eintragung nach Ablauf der Frist muss eine vollständige, kostenpflichtige Registrierung vorgenommen werden (sämtliche Angaben und Unterlagen müssen erneut gemacht bzw. eingereicht werden).
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