FINMA plant Einhaltung der Eintragungspflicht zu überprüfen
Gemäss heutiger Medienmitteilung der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA ist in den nächsten Monaten mit Stichproben bezüglich der Einhaltung der Registrierungspflicht zu rechnen. FINMA wird prüfen, ob die Registrierungspflicht nach FIDLEG durch die Finanzdienstleister und ihren Kundenberaterinnen und Kundenberatern eingehalten wurde. Es wird explizit durch FINMA darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Registrierungspflicht ein strafbarer Tatbestand darstellt und entsprechende Konsequenzen mit sich bringt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Kundenberater, die bei ihrer initialen Registrierung noch keinen Nachweis der angemessenen Kenntnisse der Verhaltenspflichten und/oder des erforderlichen Fachwissens vorgelegt haben, diesen Nachweis bis am 31. Dezember 2021 der Registrierungsstelle nachreichen müssen. Wer diese Nachweise nicht fristgerecht erbringt, wird aus dem Beraterregister gestrichen und darf folglich nicht weiter als Kundenberater tätig sein.
Bisher haben sich rund 4’600 Kundenberater und Kundenberaterinnen in eines der drei zugelassenen Beraterregister in der Schweiz eingetragen. Der weitaus grösste Anteil der Kundenberater ist im Beraterregister der BX Swiss eingetragen, wo sich bisher Kundenberater aus über 39 Nationen haben registrieren lassen.
Die Medienmitteilung der FINMA kann hier abgerufen werden: Medienmitteilung der FINMA.
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