Um in das Schweizer Beraterregister der BX Swiss AG eingetragen werden zu können, müssen Kundenberater*innen den Nachweis erbringen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse gemäss Art. 6 FIDLEG verfügen. Dabei wird nach den hinreichenden Kenntnissen der Verhaltensregeln nach dem FIDLEG und dem für die Tätigkeit notwendigen Fachwissen unterschieden. Folgend finden Sie eine Auswahl von Instituten, deren Aus- und Weiterbildungen durch die Registrierungsstelle akzeptiert werden. Die Aufzählung ist nicht abschliessend und stellt keine Empfehlung dar. Falls Ihre Aus- und Weiterbildung nicht aufgeführt ist, lesen Sie bitte das Merkblatt betr. Nachweis der erforderlichen Kenntnisse nach Art. 6 FIDLEG.