Grundsatz

Mediationsverfahren zwischen Kunden und Finanzdienstleistern sind immer vertraulich. Die Kundin oder der Kunde wendet sich mit einer Beschwerde bezüglich eines Rechtsanspruchs gegen seinen Finanzdienstleister an diejenige Ombudsstelle, an welcher der Finanzdienstleister angeschlossen ist. Die Ombudsstelle prüft, ob die Voraussetzungen eines Mediationsverfahrens erfüllt sind und leitet das Verfahren ein.

Ablauf des Mediationsverfahrens der Ombudsstelle

Sind die Voraussetzungen erfüllt, weist die Ombudsstelle den Fall einem Ombudsmann aus dem Pool von unabhängigen Spezialisten zu.

Der Ombudsmann bemüht sich um eine Einigung zwischen der Kundin oder dem Kunden und dem Finanzdienstleister. Er versucht hierbei möglichst einen Vergleich zwischen den Parteien abzuschliessen. Das Verfahren vor der Ombudsstelle ist dabei fair, unbürokratisch, rasch, unparteiisch und für die Kundin oder den Kunden in der Regel kostenlos.

Welche Voraussetzungen müssen für ein Mediationsverfahren gegeben sein?

Hat der Kunde den Finanzdienstleister vorgängig über seine Beschwerde in Kenntnis gesetzt und versucht, eine Einigung zu erzielen?

Ist die Beschwerde gerechtfertigt, also nicht offensichtlich missbräuchlich?

Ist in der gleichen Angelegenheit bereits ein Mediationsverfahren durchgeführt worden?

Hat sich weder ein Gericht, ein Schiedsgericht noch eine Verwaltungsbehörde bereits mit der Sache befasst?

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