Neue Pflichten für den Fondsvertrieb unter dem FIDLEG
Für die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz gelten ab dem 1. Januar 2020 neue Regeln. Vor Erbringung einer Finanzdienstleistung besteht die Verpflichtung zur Eintragung in ein Schweizer Beraterregister sowie fortlaufend eine Verpflichtung zur Meldung von Änderungen.
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Dr. Martin Liebi LL.M. sammelte in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Regulierung von Derivaten, Bankenrecht (Privat Banking, Asset Management und Investment Banking), Finanzmarktregulierung, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, M&A und allgemeinem Wirtschaftsrecht über 18 Jahre Erfahrung in führenden Schweizer und US-Anwaltskanzleien sowie bei Big 4-Unternehmen. Zusammen mit seinem Team plant, strukturiert und leitet der Rechtsanwalt als Head L&C Capital bei Price WaterhouseCoopers AG, FS Regulatory & Compliance Services, groß angelegte Regulatory- und Compliance-Projekte. Zudem ist er Richter am Handelsgericht Zürich und Dozent im LL.M.-Studiengang der Universität Zürich.
Dr. Martin Liebi LL.M. sammelte in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Regulierung von Derivaten, Bankenrecht (Privat Banking, Asset Management und Investment Banking), Finanzmarktregulierung, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, M&A und allgemeinem Wirtschaftsrecht über 18 Jahre Erfahrung in führenden Schweizer und US-Anwaltskanzleien sowie bei Big 4-Unternehmen. Zusammen mit seinem Team plant, strukturiert und leitet der Rechtsanwalt als Head L&C Capital bei Price WaterhouseCoopers AG, FS Regulatory & Compliance Services, groß angelegte Regulatory- und Compliance-Projekte. Zudem ist er Richter am Handelsgericht Zürich und Dozent im LL.M.-Studiengang der Universität Zürich.