Gesetzliche Grundlage

Wer ein öffentliches Angebot zum Kauf von Wertpapieren in der Schweiz unterbreitet oder die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einer Börse nach Art. 26 FINFRAG verlangt, muss vorgängig einen Prospekt veröffentlichen.

Die Prüfung der Prospekte obliegt einer durch die FINMA genehmigten Prospektprüfstelle nach Art. 52 FIDLEG. Diese prüft ihn auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit hin.

Aufgaben der Prospektprüfstelle

Die Prüfstelle

prüft den Prospekt unverzüglich nach Eingang;

verfügt über Nachträge zum Prospekt, die ihr unterbreitet werden müssen;

kann eine Nachbesserung verlangen, wenn sie feststellt, dass ein Prospekt den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht;

kann auf Gesuch hin über gewisse Vorabentscheide und Ausnahmen entscheiden;

führt eine Liste mit den von ihr generell anerkannten Rechnungslegungsstandards, Rechtsordnungen sowie ausländischen Handelsplätzen;

hinterlegt den durch sie genehmigten Prospekt in physischer oder elektronischer Form; und

kann den Prospekt und Nachtträge dazu auf Gesuch in elektronischer Form auf ihrer Webseite veröffentlichen.

Ab wann müssen Prospekte einer Prospektprüfstelle vorgelegt werden?

Nach Ablauf von sechs Monaten seit der Zulassung einer Prüfstelle durch die FINMA gilt gemäss Art. 109 FIDLEV die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und zwar sobald für Effekten ein öffentliches Angebot unterbreitet oder um Zulassung zum Handel auf einem Handelsplatz ersucht wird. Geprüfte Prospekte sind demnach ab dem 1. Dezember 2020 obligatorisch.

FINMA genehmigte Prospektprüfstellen in der Schweiz

Die FINMA hat per 1. Juni 2020 den nachstehenden Unternehmen die Zulassung als Prüfstelle erteilt:

BX Swiss AG (regservices.ch)

SIX Exchange Regulation AG

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    regservices.ch

    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

    KONTAKT

    BX Swiss AG
    Talstrasse 70
    CH-8001 Zürich

    +41 31 329 40 55
    office@regservices.ch

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