Dokumentverifizierung

Prospekte und Nachtragsdokumente, welche von der Prüfstelle der BX Swiss geprüft und genehmigt wurden, werden mit einem Prüfsiegel versehen. Die Dokumente können auf dieser Webseite anschliessend auf Authentizität hin geprüft werden.

Das Verfahren funktioniert wie folgt:

  1. Zunächst beantragt der Emittent oder Anbieter von Finanzinstrumenten die Genehmigung bei BX Swiss, die den Prospekt auf seine Konformität mit den Vorgaben des FIDLEG prüft. Ist dies der Fall, bringt BX Swiss ihr Prüfsiegel auf dem Prospekt an.
  2. Mit der Software von Certifaction berechnet die BX Swiss den einzigartigen Fingerabdruck (Hash-Wert) des PDF. Dieser Hash-Wert wird anschliessend mit der Unterschrift von BX Swiss auf der Ethereum-Blockchain gesichert.
  3. Wenn der Emittent/Anbieter seinen Prospekt der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, z.B. auf seiner Website, kann der Anleger ihn herunterladen und über das Verifizierungswerkzeug auf dieser Webseite auf Authentizität hin überprüfen.

Klicken Sie hier, um es mit einem Beispieldokument selbst auszuprobieren.

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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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