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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der BX Swiss AG die Zulassung als Registrierungsstelle zur Führung des Beraterregisters gemäss Art. 31 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) erteilt. Die Zulassung erfolgt per 20. Juli 2020. Ab diesem Datum können sich Kundenberaterinnen und Kundenberater über die Online Plattform der BX Swiss registrieren und Gesuche um Eintragung in das Beraterregister einreichen.

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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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    BX Swiss AG
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