Beraterregister

Beraterregister

Nach Art. 22 FIDLEG dürfen Kundenberater von inländischen Finanzdienstleistern, die nicht gemäss Artikel 3 FINMAG beaufsichtigt werden, und Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern ihre Tätigkeit in der Schweiz nur ausüben, wenn sie in ein Beraterregister eingetragen sind. Das Beraterregister wird durch eine Registrierungsstelle nach Art. 31 FIDLEG geführt. Sie bedarf für ihre Tätigkeit der Zulassung durch die FINMA.

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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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