Veröffentlichte Prospekte und Liste der genehmigten Prospekte

Gemäss Art. 64 Abs. 3 lit. d FIDLEG kann die Pflicht zur Veröffentlichung des Prospekts durch elektronische Publikation auf der Webseite der Prüfstelle erfüllt werden. Geprüfte Prospekte und Nachträge werden nicht automatisch auf dieser Webseite veröffentlicht. Der Gesuchssteller hat dies im Rahmen der Prospektprüfung explizit zu verlangen.

Die Prüfstelle publiziert zudem eine Liste aller geprüften Prospekte und Nachträge: Liste aller geprüften Prospekte und Nachträge

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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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