Beraterregister: Wechsel des Arbeitgebers leicht gemacht
Beraterregister – Wechsel des Arbeitgebers leicht gemacht
Gemäss Art. 41 Ziff. 1 der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) sind Kundenberaterinnen und Kundenberater verpflichtet, der Registrierungsstelle jede Änderung des Namens oder der Adresse des Finanzdienstleisters, für den sie tätig sind, zu melden. Diese Meldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Um diesen Prozess zu vereinfachen, führt Regservices von BX Swiss für einen Wechsel des Arbeitgebers einen neuen Gesuchstyp ein: 👉 „Gesuch um Wechsel des Arbeitgebers“
Neuer Gesuchstyp: Wechsel des Arbeitgebers
Der neue Gesuchstyp ermöglicht es registrierten Kundenberaterinnen und Kundenberatern, den Arbeitgeberwechsel schnell, digital und rechtssicher zu melden.
Im Rahmen des Gesuchs sind folgende Informationen und Unterlagen erforderlich:
- Angaben zum neuen Arbeitgeber
- Name und Adresse des Finanzdienstleisters
- Funktion und Position im neuen Unternehmen
- Arbeitgeberbestätigung
- Schriftliche Bestätigung des neuen Arbeitgebers
- Bei Selbständigen: z.B. aktueller Handelsregisterauszug
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. b FIDLEG sowie Art. 32 FIDLEV
- Alternativ: gleichwertige finanzielle Sicherheit (Art. 33 FIDLEV)
- Angabe der Ombudsstelle
- Es ist anzugeben, bei welcher Ombudsstelle der neue Arbeitgeber angeschlossen ist
- Optionaler Nachweis (Bestätigung) des Ombudsstellenanschlusses – für eine beschleunigte Bearbeitung
Gebühr für das Gesuch um Arbeitgeberwechsel
Für die Bearbeitung des Gesuchs erhebt Regservices eine Gebühr von CHF 150 (gemäss Ziff. 2.4.1 der Gebührenordnung der Registrierungsstelle).
Ihre Vorteile im Überblick
✅ Einfacher Online-Prozess – alle Angaben und Nachweise können digital eingereicht werden
✅ Transparente Anforderungen – klare Übersicht über benötigte Dokumente
✅ Schnellere Bearbeitung – bei vollständiger Einreichung inklusive Ombudsstelle-Nachweis
✅ Rechtskonformität garantiert – gemäss FIDLEG und FIDLEV
Fazit
Der Wechsel des Arbeitgebers ist für registrierte Kundenberaterinnen und Kundenberater ein meldepflichtiges Ereignis nach FIDLEV.
Dank des neuen Gesuchstyps „Wechsel des Arbeitgebers“ von Regservices der BX Swiss wird dieser Prozess deutlich effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet.
Wer alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreicht, sorgt nicht nur für Rechtskonformität, sondern profitiert auch von einer schnellen und unkomplizierten Bearbeitung.