
Meldepflichten gemäss Art. 32 FIDLEG und Art. 41 FIDLEV
Kundenberaterinnen und Kundenberater, die im Beraterregister eingetragen sind, unterliegen den gesetzlichen Meldepflichten gemäss Art. 32 FIDLEG und Art. 41 FIDLEV. Sie müssen der Registrierungsstelle folgende Änderungen innert 14 Tagen nach deren Eintritt über ein Online Gesuch (Änderungsgesuch) über die Registrierungsplattform melden: … Tatbestand Form der Meldung Einzureichende Unterlagen / Meldung Änderung Ihres Namens –> Änderungsgesuch […]