Meldepflichtige Tatbestände
Die Eintragung im Beraterregister ist für zwei Jahre gültig. Spätestens vor Ablauf dieser Frist ist ein Gesuch um Erneuerung einzureichen, damit die Eintragung ohne Unterbruch verlängert werden kann.
Während der Dauer der Eintragung unterliegen Kundenberaterinnen und Kundenberater den Meldepflichten gemäss Art. 41 der Verordnung über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsverordnung, FIDLEV).
Folgende Änderungen sind der Registrierungsstelle innerhalb von 14 Tagen zu melden:
