FAQ zur Eintragungspflicht im FIDLEG-Beraterregister aktualisiert
Die FAQ zur Eintragungspflicht im FIDLEG-Beraterregister wurden umfassend überarbeitet.
Wer muss sich in das FIDLEG-Beraterregister eintragen lassen? Diese Frage beschäftigt viele Finanzdienstleister und Kundenberaterinnen bzw. Kundenberater immer wieder. Um die Beurteilung in der Praxis zu erleichtern, hat das Beraterregister seine FAQ überarbeitet und an aktuelle regulatorische Entwicklungen angepasst.
Die überarbeitete Version berücksichtigt aktuelle regulatorische Entwicklungen und beantwortet zusätzliche Fragestellungen, die in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
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Kryptowerte:
Neu erläutern die FAQ, unter welchen Voraussetzungen Kryptowerte als Finanzinstrumente im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) gelten. Ist dies der Fall, kann daraus eine Eintragungspflicht im FIDLEG-Beraterregister entstehen. Da digitale Vermögenswerte immer häufiger Bestandteil von Anlageberatungen sind, schafft diese Präzisierung mehr Rechtssicherheit für Finanzdienstleister.
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BFSA: Sonderregelung für Finanzdienstleister aus dem Vereinigten Königreich
Neu berücksichtigen die FAQ das Berne Financial Services Agreement (BFSA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kundenberaterinnen und Kundenberater britischer Finanzdienstleister von der Registrierungspflicht im Schweizer Beraterregister ausgenommen sein. Die FAQ erläutern die entsprechenden Voraussetzungen.
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Finfluencer und Registrierungspflicht
Neu aufgenommen wurde auch eine FAQ zur Eintragungspflicht von Finfluencern. Wer über soziale Medien Anlageempfehlungen oder andere Finanzdienstleistungen erbringt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Kundenberater gelten und somit der Registrierungspflicht nach FIDLEG unterliegen. Diese Ergänzung trägt der zunehmenden Bedeutung digitaler Kommunikationskanäle im Finanzbereich Rechnung.
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Weitere Präzisierungen
Zusätzlich wurden Gesetzesverweise aktualisiert, sprachliche Anpassungen vorgenommen, einzelne Erläuterungen präzisiert und die praktische Anwendbarkeit der FAQ verbessert.
Dadurch sollen Finanzdienstleister ihre Eintragungspflicht künftig einfacher und verlässlicher beurteilen können.
Warum sind die aktualisierten FAQ wichtig?
Die überarbeiteten FAQ helfen Finanzdienstleistern und Kundenberatern dabei, regulatorische Anforderungen besser einzuordnen und Unsicherheiten bei der Registrierungspflicht zu reduzieren. Insbesondere die neuen Ausführungen zu Kryptowerten, Finfluencern sowie zum BFSA tragen aktuellen Entwicklungen im Finanzmarkt Rechnung und sorgen für mehr Transparenz.
Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuelle Version der FAQ zur Eintragungspflicht
Hinweis: Die FAQ wurden vom Schweizer Beraterregister erarbeitet und von der FINMA zur Kenntnis genommen. Sie dienen als Orientierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Beurteilung der Eintragungspflicht erfolgt stets anhand des konkreten Einzelfalls. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Regservices Team unter [email protected] zur Verfügung.

