Basisinformationsblatt

Basisinformationsblatt

Bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten haben die Finanzdienstleister gemäss Art. 8 FIDLEG dem Privatkunden zusätzlich ein Basisinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, sofern ein solches für das empfohlene Finanzinstrument zu erstellen ist (Art. 58 und 59 FIDLEG). Bei einem zusammengesetzten Finanzinstrument ist nur für dieses ein Basisinformationsblatt zur Verfügung zu stellen.

Switch The Language

    regservices.ch

    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

    KONTAKT

    BX Swiss AG
    Talstrasse 70
    CH-8001 Zürich

    +41 31 329 40 55
    office@regservices.ch