Opting-in & Opting-out

Opting-in & Opting-out

Vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen können gemäss Art. 5 Abs. 1 FIDLEG erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen. Professionelle Kunden können ihrerseits erklären, dass sie als institutionelle Kunden gelten wollen (Art. 5 Abs. 4 FIDLEG). Im umgekehrten Sinne ist auch ein Option-in nach Art. 5 Abs. 5 und 6 FIDLEG durch institutionelle Kunden bzw. professionelle Kunden möglich.

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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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