Opting-in & Opting-out

Opting-in & Opting-out

Vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen können gemäss Art. 5 Abs. 1 FIDLEG erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen. Professionelle Kunden können ihrerseits erklären, dass sie als institutionelle Kunden gelten wollen (Art. 5 Abs. 4 FIDLEG). Im umgekehrten Sinne ist auch ein Option-in nach Art. 5 Abs. 5 und 6 FIDLEG durch institutionelle Kunden bzw. professionelle Kunden möglich.

Switch The Language

    regservices.ch

    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

    KONTAKT

    BX Swiss AG
    Talstrasse 70
    CH-8001 Zürich

    +41 31 329 40 55
    office@regservices.ch

    Cart