FAQ zur Eintragungspflicht ins Beraterregister
Als Hilfestellung bei der Beantwortung von häufigen Fragen zur Eintragungspflicht in das Beraterregister stellt die BX Swiss ab heute FAQ zur Verfügung:
- FAQ on the duty to register (offizielle englische Version)
- FAQ zur Eintragungspflicht (deutsche Übersetzung)
Die FAQ wurden gemeinsam durch die FIDLEG Registrierungsstellen erstellt und in der englischen Version von der FINMA zur Kenntnis genommen. Übersetzungen auf Italienisch und Französisch sind in Erarbeitung.
Seit Zulassung der BX Swiss als erste Registrierungsstelle der Schweiz konnten sich bereits Kundenberater aus 19 Ländern erfolgreich im Beraterregister eintragen. Die Frist zur initialen Eintragung läuft noch bis am 20. Januar 2021. Sollten Sie sich noch nicht eingetragen haben, empfehlen wir, die Eintragung noch in diesem Jahr vorzunehmen.