Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Ein Finanzdienstleister, der die Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios oder die Vermögensverwaltung erbringt, muss sich gemäss Art. 12 FIDLEG über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kundin oder des Kunden erkundigen. Diese Kenntnisse und Erfahrungen beziehen sich auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.

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    Seit 2020 führt die BX Swiss AG im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) eine FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte und ein Beraterregister.

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