Erneuerung der Eintragung im Beraterregister
Die Eintragung im Beraterregister ist für 24 Monate gültig. Damit Ihre Eintragung ohne Unterbruch weitergeführt wird, müssen Sie rechtzeitig ein Gesuch um Erneuerung über Ihr Online-Profil einreichen.
Rechtliche Grundlage
Gemäss Art. 41 Abs. 2 der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) ist die Registrierung im Beraterregister spätestens nach Ablauf von 24 Monaten zu erneuern. Wird die Eintragung nicht rechtzeitig erneuert, wird sie aus dem Beraterregister gelöscht.
Die erneuerte Eintragung ist wiederum für 24 Monate gültig, sofern sämtliche Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wann kann ich die Erneuerung beantragen?
Die Erneuerung kann frühestens drei Monate vor Ablauf Ihrer bestehenden Eintragung beantragt werden.
Sobald die Erneuerungsfunktion verfügbar ist, erhalten Sie von uns eine Erinnerungs-E-Mail (Absender: [email protected]) . Eine weitere Erinnerung erfolgt einen Monat vor Ablauf Ihrer Eintragung. Das genaue Ablaufdatum finden Sie jederzeit in Ihrem Online-Profil.
Empfehlung: Reichen Sie Ihr Gesuch möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 10 Arbeitstage vor Ablauf Ihrer Eintragung, ein.
Gesuche, die später, aber noch vor Ablauf der Eintragung eingereicht werden, gelten als dringlich und sind mit einer Zusatzgebühr verbunden.
So funktioniert die Erneuerung
Die Erneuerung erfolgt vollständig online über Ihr bestehendes Profil:
1. Im Online-Profil anmelden
Loggen Sie sich in Ihr bestehendes Profil ein (Login für Kundenberater). Sobald die Erneuerung möglich ist, steht Ihnen dort die entsprechende Funktion zur Verfügung (–> „Erneuerung beantragen“).
2. Angaben überprüfen und bestätigen
Überprüfen Sie Ihre persönlichen Angaben sowie die Angaben zu Ihrer Tätigkeit, Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Funktion, der Berufshaftpflichtversicherung bzw. gleichwertigen finanziellen Sicherheit und der Ombudsstelle. Änderungen können Sie im Rahmen der Erneuerung angeben. Wichtig bei einem Arbeitgeberwechsel: Ein Arbeitgeberwechsel muss über ein separates «Arbeitgeberwechselgesuch» gemeldet werden. Die Anpassung der Arbeitgeberangaben im Erneuerungsgesuch allein reicht dafür nicht aus.
3. Erforderliche Nachweise einreichen
Für die Erneuerung benötigen Sie insbesondere einen gültigen Nachweis über Ihre Kenntnisse der Verhaltensregeln nach FIDLEG (Refresher-Kurs). Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Erneuerung nicht älter als zwei Jahre sein.
Sofern seit Ihrer letzten Eintragung keine relevante strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, ist grundsätzlich kein neuer Strafregisterauszug erforderlich. Dies muss im Erneuerungsprozess entsprechend bestätigt werden.
4. Gesuch einreichen und Gebühr bezahlen
Nach Prüfung Ihrer Angaben können Sie das Erneuerungsgesuch elektronisch einreichen und die entsprechende Gebühr bezahlen.
5. Entscheid erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Verfügung über die Erneuerung Ihrer Eintragung wird Ihnen elektronisch über IncaMail zugestellt.
Bei fristgerechter Einreichung schliesst die erneuerte Eintragung nahtlos an Ihre bisherige Eintragung an. Durch eine frühzeitige Einreichung verlieren Sie somit keine verbleibende Gültigkeitsdauer.
Wichtig: Frist nicht verpassen
Das Erneuerungsgesuch muss spätestens am letzten Tag der bestehenden Eintragung eingereicht werden.
Wird diese Frist verpasst, läuft die Eintragung automatisch aus und der Eintrag wird aus dem Beraterregister gelöscht. Eine nachträgliche Erneuerung ist nicht möglich. Für eine erneute Eintragung muss ein neues, kostenpflichtiges Gesuch mit sämtlichen erforderlichen Angaben und Unterlagen eingereicht werden.
Fragen zur Erneuerung?
Weitere Informationen zu Fristen, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und zum Ablauf finden Sie in unseren FAQ zur Erneuerung der Eintragung.
