Refresher Training FIDLEG Verhaltensregeln
Kundenberaterinnen und Kundenberater, die gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) im Schweizer Beraterregister eingetragen sind, müssen ihre Eintragung alle 24 Monate erneuern. Im Rahmen der Erneuerung müssen die Kundenberaterinnen und Kundenberater nachweisen, dass sie einen Auffrischungskurs (Refresher Kurs) über ihre Kenntnisse der FIDLEG-Verhaltensregeln besucht haben.
Ab Ende August 2024 wird die BX Swiss AG in Zusammenarbeit mit Max & Hönig Rechtsberatung solche Auffrischungskurse anbieten. Die Boutique-Kanzlei Max & Hönig Rechtsberatung ist auf Finanzmarktrecht spezialisiert und hat namhafte Finanzdienstleister in der Schweiz bei der Umsetzung der FIDLEG-Anforderungen begleitet.
Der Auffrischungskurs deckt alle wichtigen Themen der FIDLEG-Verhaltensregeln ab und gibt einen Einblick in verwandte Rechtsgebiete, die für Kundenberater relevant sind. Der Kurs wird mit praktischen Fällen ergänzt, um die Thematik für die Teilnehmer greifbarer und eingänglicher zu machen.
SchulungsübersichtDauer der Schulung: 2 Stunden Sprachen: Deutsch oder Englisch Art der Schulung: Online-Schulung (web-basiert, keine Installation von Programmen erforderlich) mit erfahrenen juristischen Experten; Die Teilnehmenden haben auch die Möglichkeit, dem Dozenten individuelle Fragen zu stellen. Kosten der Schulung: CHF 320 pro Person Die Schulungen finden regelmässig (mindestens einmal pro Sprache und Monat) statt, die nächsten Termine finden Sie auf unserer Webseite. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die bei den Registrierungsstellen als Kenntnisnachweis vorgelegt werden kann. |
Die Teilnehmenden benötigen eine Webcam und müssen die Kamera während des gesamten Kurses eingeschaltet haben.
⇒ Eine vollständige Liste der Refresher Schulungen zu den FIDLEG Verhaltensregeln finden Sie unter Erforderliche Kenntnisse | regservices.ch
Refresher Training
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