Anpassung der Gebührenordnung der Registrierungsstelle
Am 15. Mai 2023 tritt die neue Gebührenordnung der Registrierungsstelle der BX Swiss AG in Kraft. Es wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen: Die Gebühr gemäss Ziff. 2.3 für initiale Eintragungsgesuche, die physisch bei der Registrierungsstelle eingereicht werden, werden angepasst. Zudem wird in den Ziff. 2.9.1 und 2.9.2 präzisiert, welche Gebühren bei dringlichen Gesuchen anfallen. Schliesslich wird in der neuen Ziff. 2.16 festgelegt, dass bei Gesuchen, die infolge fehlender Nachbesserung nach Ablauf von 6 Monaten (ab Datum der erstmaligen Aufforderung zur Nachbesserung) von der Registrierungsstelle mittels Verfügung als gegenstandslos abgeschrieben werden (ablehnende Verfügung), die Gebühren vollständig geschuldet sind und allfällig bereits bezahlte Gebühren nicht rückerstattet werden.
Sie finden die neue Gebührenordnung der Registrierungsstelle der BX Swiss unter folgendem Link: https://www.regservices.ch/regularien-registrierungsstelle/
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